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Behördengänge nach der Schwangerschaft Neugeborenes

Direkt nach der Geburt stehen erste Behördengänge an.

Standesamt

Ein Neugeborenes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet werden und einen Namen erhalten. Nach der Anmeldung erhalten die Eltern die Geburtsurkunde und die notwendigen Kopien für die Anträge auf Kinder- und Elterngeld. Viele Entbindungskliniken bieten eine Anlaufstelle an, bei der diese Anmeldungen erledigt werden können. Die Urkunde wird dann nachgeschickt oder kann beim Standesamt abgeholt werden.

Verheiratete Eltern brauchen für die Anmeldung

  • Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus oder der Hebamme
  • Personalausweise beider Eltern
  • Heiratsurkunde

Nicht verheiratete Eltern brauchen für die Anmeldung

  • Personalausweise beider Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

Einwohnermeldeamt

Normalerweise muss das Kind nicht extra beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden, denn das Standesamt leitet automatisch die relevanten Daten weiter. Ein Gang zum Einwohnermeldeamt steht dennoch bald nach der Gebut an, um die Steuerkarte des berufstätigen Elternteils umzuschreiben. Daraus folgt der Kinderfreibetrag und somit eine Erhöhung des Bruttogehalts (vom Nettogehalt). Die Steuerkarte sollte anschließend schnellstmöglich wieder an den Arbeitgeber gehen.
Sind beide Eltern berufstätig, kann jeder einen halben Kinderfreibetrag erhalten.

Zur Änderung der Lohnsteuerkarte benötigt das Einwohnermeldeamt

  • Personalausweis, evtl. beider Eltern
  • Lohnsteuerkarte, evtl. beider Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • evtl. Urkunde der Vaterschaftsanerkennung

gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkasse benötigt eine Kopie der Geburtsurkunde des Neugebornen. Etwa 2 Wochen später erhält das Kind seine eigene Versicherungskarte. Sind die Eltern nicht bei derselben Krankenkasse versichert, können sie wählen, bei welcher sie ihr Kind versichern lassen möchten.