Behördengänge nach der Schwangerschaft
Direkt nach der Geburt stehen erste Behördengänge an.
Standesamt
Ein Neugeborenes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet werden und einen Namen erhalten. Nach der Anmeldung erhalten die Eltern die Geburtsurkunde und die notwendigen Kopien für die Anträge auf Kinder- und Elterngeld. Viele Entbindungskliniken bieten eine Anlaufstelle an, bei der diese Anmeldungen erledigt werden können. Die Urkunde wird dann nachgeschickt oder kann beim Standesamt abgeholt werden.
Verheiratete Eltern brauchen für die Anmeldung
- Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus oder der Hebamme
- Personalausweise beider Eltern
- Heiratsurkunde
Nicht verheiratete Eltern brauchen für die Anmeldung
- Personalausweise beider Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- evtl. Vaterschaftsanerkennung
Einwohnermeldeamt
Normalerweise muss das Kind nicht extra beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden,
denn das Standesamt leitet automatisch die relevanten Daten weiter. Ein Gang zum
Einwohnermeldeamt steht dennoch bald nach der Gebut an, um die
Steuerkarte des berufstätigen Elternteils
umzuschreiben. Daraus folgt der Kinderfreibetrag und somit eine Erhöhung des Bruttogehalts
(vom Nettogehalt). Die Steuerkarte sollte anschließend schnellstmöglich wieder an den Arbeitgeber
gehen.
Sind beide Eltern berufstätig, kann jeder einen halben Kinderfreibetrag erhalten.
Zur Änderung der Lohnsteuerkarte benötigt das Einwohnermeldeamt
- Personalausweis, evtl. beider Eltern
- Lohnsteuerkarte, evtl. beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- evtl. Urkunde der Vaterschaftsanerkennung
gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkasse benötigt eine Kopie der Geburtsurkunde des Neugebornen. Etwa 2 Wochen später erhält das Kind seine eigene Versicherungskarte. Sind die Eltern nicht bei derselben Krankenkasse versichert, können sie wählen, bei welcher sie ihr Kind versichern lassen möchten.